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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Kontowechsel und Kontoentgelte: deine Rechte (2026)

Konto wechseln und Kosten prüfen hängen zusammen: Wer die Entgelte kennt, weiß, ob sich ein Wechsel lohnt. Hier steht, was die Banken beim Wechsel tun müssen, welche Papiere dir zu den Entgelten zustehen und wann eine Preiserhöhung dein Ja braucht.

Kontowechselhilfe: wer macht was, bis wann

Beim Wechsel zu einer neuen Bank sind die beteiligten Banken auf deinen Wunsch zur Kontenwechselhilfe verpflichtet. Du ermächtigst dazu die neue Bank. Das geht laut Verbraucherzentrale per Formular in der Filiale oder über das Online-Banking-Portal.

Danach laufen feste Fristen. Die neue Bank muss binnen zwei Geschäftstagen nach der Ermächtigung die alte Bank auffordern, Listen zu deinen Daueraufträgen und Lastschriften zu liefern. Die alte Bank sendet diese Listen dir und der neuen Bank innerhalb von fünf Geschäftstagen.

Kontrolliere die Listen genau. Die Verbraucherzentrale rät, das alte und das neue Konto danach noch eine Weile parallel laufen zu lassen.

Was der Service kostet, hängt von deiner Vereinbarung ab. Entgelte dürfen die Banken nur verlangen, wenn du sie vereinbart hast, und sie müssen angemessen und an den tatsächlichen Kosten orientiert sein. Lass dir den Preis vorab schriftlich nennen.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Entgeltinformation und Entgeltaufstellung

Bevor du einen Kontovertrag abschließt, muss dir die Bank eine Entgeltinformation unentgeltlich mitteilen. Darin stehen die Entgelte für die mit dem Konto verbundenen Dienste. Hol sie dir, bevor du unterschreibst, und vergleiche sie mit anderen Angeboten.

Während des Vertrags bekommst du mindestens einmal im Jahr eine Entgeltaufstellung und noch einmal, wenn das Konto endet. Lege sie neben deine Kontoauszüge. So siehst du, ob die Bank nur berechnet hat, was vereinbart war.

Für den Preisvergleich gibt es den Kontenvergleich der BaFin. Er zeigt zum Beispiel die monatliche Kontoführungsgebühr sowie Dispo- und Habenzinsen. Lass dir vor der Entscheidung trotzdem die Entgeltinformation der Bank geben.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Preiserhöhung: nicht ohne dein Ja

Will die Bank den Kontovertrag ändern, muss sie dir die Änderung spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt anbieten. Das Schreiben ist dein Beleg. Heb es auf.

Schweigen allein genügt für höhere Entgelte nach der Rechtsprechung nicht. Der Bundesgerichtshof erklärte 2021 Klauseln für unwirksam, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen fingieren. Bei Entgelten für Hauptleistungen reicht eine solche Zustimmungsfiktion nicht aus.

Auch die weitere Nutzung des Kontos ist nicht automatisch ein Ja. In einem 2024 entschiedenen Fall sah der Bundesgerichtshof darin keine Zustimmung zu geänderten Entgeltbedingungen.

Hast du Entgelte gezahlt, denen du nie zugestimmt hast, kannst du eine Erstattung prüfen lassen. Für solche Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Wann sie bei dir beginnt, hängt vom Einzelfall ab; die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin können das klären.

Willst du nicht mehr zahlen, kannst du den Kontovertrag jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen, sofern keine Frist vereinbart wurde. Kommst du mit der Bank nicht weiter, beschwere dich schriftlich und verlange eine schriftliche Stellungnahme. Die Bank muss dich über deine weiteren Möglichkeiten informieren; eine sind Streitschlichter. Du kannst dich auch an die BaFin wenden.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesgerichtshof, Bundesgerichtshof, Bundesgerichtshof, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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