Bank in meiner Nähe

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RATGEBER

Ratgeber: Banken in meiner Nähe (2026)

Ein Konto bekommen, die Kosten im Blick behalten, bei Bedarf wechseln und wissen, wie weit dein Guthaben geschützt ist.

Mehrere Euro-Banknoten zu 20 und 50 Euro mit einem gefalteten Papierboot
Symbolbild · Foto: Friedrich Haag, CC BY-SA 4.0 · Bildnachweis

So läuft es ab

  1. Anliegen klärenBasiskonto, P-Konto, Wechsel oder Kosten: Lege fest, was du von der Bank verlangst.
  2. Vorher anrufenFrag, ob die Filiale Bargeld am Schalter bedient und ob du einen Termin brauchst.
  3. Mitnehmen und verlangenAusweis, Antragsformular, Entgeltinformation: Verlange schriftlich, was dir zusteht.
  4. Fristen und BelegNotiere Eingangsdatum und Fristen; bei Ablehnung oder Streit hilft die BaFin.

Bei der Bank geht es um das Girokonto: eröffnen, wechseln, Kosten prüfen, Guthaben sichern. Wer in Deutschland noch kein Zahlungskonto hat, kann grundsätzlich ein Basiskonto verlangen, und die Bank muss den Vertrag innerhalb von zehn Geschäftstagen anbieten. Wer Pfändungen fürchtet, kann sein Konto jederzeit in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Beides musst du ausdrücklich verlangen.

Auch bei den Kosten hast du feste Rechte. Vor dem Vertrag bekommst du eine Entgeltinformation, danach mindestens einmal im Jahr eine Aufstellung der angefallenen Entgelte. Änderungen muss die Bank mindestens zwei Monate vorher anbieten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt dein bloßes Schweigen als Zustimmung zu höheren Entgelten für die Hauptleistung nicht.

Manches lässt sich nicht online erledigen. Bargeld zahlst du am Schalter oder am Automaten ein oder hebst es dort ab. Ob eine bestimmte Filiale diesen Service anbietet, kann dir nur sie selbst sagen, also ruf vorher an. Kommst du mit der Bank nicht weiter, hilft eine schriftliche Beschwerde, notfalls bei der BaFin.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesgerichtshof, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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Häufige Fragen

Wie schnell muss die Bank über mein Basiskonto entscheiden?

Unverzüglich, spätestens zehn Geschäftstage nach Eingang deines Antrags muss sie dir den Abschluss anbieten. Ablehnen darf sie nur aus gesetzlichen Gründen; ein bereits gekündigtes anderes Konto gehört nicht dazu. Lehnt sie ab oder schweigt sie, kannst du bei der BaFin ein gebührenfreies Verwaltungsverfahren beantragen. Mehr dazu →

Was sage ich in der Bank, wenn ich ein P-Konto will?

Dass dein Konto künftig als Pfändungsschutzkonto geführt werden soll. Du versicherst dabei, kein zweites zu führen. Ist schon Guthaben gepfändet, kannst du die Umstellung ab dem vierten Geschäftstag nach deinem Verlangen fordern. Geführt wird das Konto nur auf Guthabenbasis. Mehr dazu →

Wer kümmert sich beim Kontowechsel um Daueraufträge und Lastschriften?

Auf deinen Wunsch helfen beide Banken. Du ermächtigst die neue Bank, sie fordert binnen zwei Geschäftstagen bei der alten Bank die Listen an, und diese liefert sie innerhalb von fünf Geschäftstagen. Lass beide Konten zur Sicherheit eine Weile parallel laufen. Mehr dazu →

Muss ich einer Preiserhöhung meiner Bank zustimmen?

Die Bank muss dir die Änderung mindestens zwei Monate vorher anbieten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt dein Schweigen für höhere Entgelte der Hauptleistung nicht. Alternativ kannst du den Vertrag ohne Kündigungsfrist beenden, sofern keine vereinbart wurde. Mehr dazu →

Wie viel von meinem Guthaben ist gesetzlich gesichert?

Bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank, egal auf wie viele Konten sie verteilt sind. Nach Gutschrift bestimmter Beträge, etwa aus Immobiliengeschäften mit privat genutzten Wohnimmobilien, kann der Schutz sechs Monate lang bis zu 500.000 Euro betragen. Mehr dazu →

Was kostet mich Bargeld am Schalter und am Automaten?

Das hängt von deinem Konto ab. Ein- und Auszahlungen am Schalter sind Zahlungsdienste und können einen Preis haben. An fremden Automaten können Gebühren anfallen, selbst wenn deine Bank nichts berechnet. Lass dir die Preise vorher nennen. Mehr dazu →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

Quellen geprüft am 16.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.

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